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Maschmann, Compensation & Benefits
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Kapitel 25. Provisionen
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III. Grenzen der arbeitsvertraglichen Gestaltung
- 1. Ausschluss von Folgeprovisionen für Folgegeschäfte, Nachbestellungen von Kunden, die der Arbeitnehmer geworben hat – § 87 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 HGB
- 2. Ausschluss von Provisionen für Geschäfte, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen oder ausgeführt worden sind
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III. Grenzen der arbeitsvertraglichen Gestaltung
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Kapitel 25. Provisionen