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GG Art. 25   Autor: Herdegen Maunz/Dürig, Grundgesetz,53. Auflage 2009 Rn 1-54 Lfg. 37  August 2000     Art. 25  Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.     Entstehungsgeschichte


Zitiervorschlag:
Maunz/Dürig/Herdegen, 53. EL Oktober 2008, GG 25

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