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GG Art. 30   Autor: Korioth Maunz/Dürig, Grundgesetz,53. Auflage 2009 Rn 1-26 Lfg. 46  März 2006     Art. 30  Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder,


Zitiervorschlag:
Maunz/Dürig/Korioth, 53. EL Oktober 2008, GG 30

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