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Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
c) Nachträglicher Fortfall oder Milderung von Maßregeln der Besserung und Sicherung bzw. von Nebenfolgen nach Verurteilung ohne Schuldspruch (§ 1 Abs. 2 StrEG)
Kotz in Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung | c)Nachträglicher Fortfall oder Milderung von Maßregeln der Besserung und Sicherung bzw. von Nebenfolgen nach Verurteilung ohne Schuldspruch (§1 Abs.2StrEG) | 1. Auflage 2006