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Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
d) Anordnung von Verfall oder Einziehung oder Nichtanordnung im Interesse des Geschädigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 StrEG)
Kotz in Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung | d)Anordnung von Verfall oder Einziehung oder Nichtanordnung im Interesse des Geschädigten (§5 Abs.1 Nr.4StrEG) | 1. Auflage 2006