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Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
3. Ein Plädoyer soll abwechslungsreich in Gedankenführung und Vortrag sein
von Trotha in Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung | 3.Ein Plädoyer soll abwechslungsreich in Gedankenführung und Vortrag sein | 1. Auflage 2006