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Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
4. Ein Plädoyer soll in der Sprache anschaulich und bildhaft sein
von Trotha in Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung | 4.Ein Plädoyer soll in der Sprache anschaulich und bildhaft sein | 1. Auflage 2006