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Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
d) Verhalten bei sonstigen Kontaktaufnahmen seitens der Ermittlungsbehörden, von ihnen beauftragter Sachverständiger oder eingeschalteter Täter-Opfer-Einrichtungen
Schlothauer in Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung | d)Verhalten bei sonstigen Kontaktaufnahmen seitens der Ermittlungsbehörden, von ihnen beauftragter Sachverständiger oder eingeschalteter Täter-Opfer-Einrichtungen | 1. Auflage 2006