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MAH Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
- § 10 Strafverfahren vor den Amtsgerichten, Strafbefehlsverfahren und beschleunigtes Verfahren
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens