MAH Strafverteidigung
a) Schwere der Tat.
Nobis in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 10 Strafverfahren vor den Amtsgerichten, Strafbefehlsverfahren und beschleunigtes Verfahren Rn. 72-76 | 2. Auflage 2014