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MAH Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 11 Berufungsverfahren
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IX. Berufungshauptverhandlung
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1. Der nicht erschienene Angeklagte
- a) Das Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO.
- b) Berufung der Staatsanwaltschaft.
- c) Berufung des gesetzlichen Vertreters.
- d) Vorführung oder Verhaftung.
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1. Der nicht erschienene Angeklagte
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IX. Berufungshauptverhandlung
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§ 11 Berufungsverfahren
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens