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MAH Strafverteidigung
b) Darstellung des Sachverhalts – Klarheit und Geschlossenheit.
Dahs/Müssig in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 12 Revisionsverfahren Rn. 246-247 | 2. Auflage 2014