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MAH Strafverteidigung
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
§ 13 Verständigung im Strafverfahren
I. Einleitung
1. Begriff der „Verständigung“
2. „Verständigungen“ außerhalb von § 257 c StPO (Überblick)
II. Allgemeines zur Verständigung gemäß § 257 c StPO
III. Gesetzliche Anforderungen an eine rechtmäßige Verständigung
MAH Strafverteidigung
I. Einleitung
Ignor in MAH Strafverteidigung | Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen § 13 Verständigung im Strafverfahren Rn. 1-6 | 2. Auflage 2014
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