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MAH Strafverteidigung
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
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§ 13 Verständigung im Strafverfahren
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II. Allgemeines zur Verständigung gemäß § 257 c StPO
- 1. Besonderheit der Verständigung gemäß § 257 c StPO
- 2. Vorteile und Risiken von Verständigungen für den Mandanten
- 3. Empfehlungen für die Vorbereitung einer Verständigung gemäß § 257 c StPO durch den Verteidiger
- 4. Hinweise für Verständigungsgespräche insbesondere außerhalb der Hauptverhandlung
- 5. Keine Mitwirkung an rechtswidrigen Verständigungen
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II. Allgemeines zur Verständigung gemäß § 257 c StPO
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§ 13 Verständigung im Strafverfahren
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen