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MAH Strafverteidigung
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
§ 14 Täter-Opfer-Ausgleich
IV. Formen der Schadenswiedergutmachung, praktische Durchführung einer Schlichtung
3. Praktischer Ablauf
a) Beteiligte Personen und Einleitung des Verfahrens.
b) TOA ohne Einschaltung einer Schlichtungsstelle.
c) Materielle Schadenswiedergutmachung.
d) Verfahren bei einem „klassischen TOA“ mit Konfliktgespräch.
MAH Strafverteidigung
c) Materielle Schadenswiedergutmachung.
Jofer in MAH Strafverteidigung | Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen § 14 Täter-Opfer-Ausgleich Rn. 100-101 | 2. Auflage 2014
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