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MAH Strafverteidigung
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
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§ 15 Eigene Ermittlungen des Verteidigers
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V. Die Beauftragung von Hilfspersonen
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1. Sachverständigenbeweis
- a) Bedeutung.
- b) Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen.
- c) Berührungsängste und ihre Überwindung.
- d) Geheimnisschutz.
- e) Besichtigung von Asservaten.
- f) Begutachtung des Beschuldigten.
- g) Selbstladung des Sachverständigen.
- h) Kostenerstattung.
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1. Sachverständigenbeweis
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V. Die Beauftragung von Hilfspersonen
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§ 15 Eigene Ermittlungen des Verteidigers
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen