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MAH Strafverteidigung
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
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§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
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V. Die sog. Ausländereigenschaft im Strafrecht
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5. Ausländereigenschaft in der Strafzumessung
- a) Kein Strafschärfungsgrund.
- b) (Kein) Strafmilderungsgrund der besonderen Strafempfindlichkeit.
- c) Keine Strafmilderung bei möglicher Überstellung ins Heimatland.
- d) Probleme bei Vollzugslockerungen.
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5. Ausländereigenschaft in der Strafzumessung
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V. Die sog. Ausländereigenschaft im Strafrecht
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§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen