-
MAH Strafverteidigung
-
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
-
§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
-
VII. Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung
- 1. Die Überstellung ins Ausland zur weiteren Strafvollstreckung
- 2. Das Absehen von der (weiteren) Strafvollstreckung
- 3. Vollstreckungshilfe durch Übernahme der Vollstreckung eines ausländischen Urteils im Inland
-
VII. Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung
-
§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
-
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen