-
MAH Strafverteidigung
-
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
-
§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
-
VII. Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung
- 1. Die Überstellung ins Ausland zur weiteren Strafvollstreckung
- 2. Das Absehen von der (weiteren) Strafvollstreckung
-
3. Vollstreckungshilfe durch Übernahme der Vollstreckung eines ausländischen Urteils im Inland
- a) Zulässigkeit und Vorschriften für die begehrte Rechtshilfe.
- b) Antrag des Urteilsstaates auf Vollstreckungsübernahme.
- c) Rechtshilfe durch Exequaturentscheidung.
- d) Beistand im Vollstreckungsübernahmeverfahren.
- e) Verteidigungsansätze im Exequaturverfahren.
- f) Keine nachträgliche Gesamtstrafenbildung.
-
VII. Verteidigung im Rahmen der Strafvollstreckung
-
§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
-
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen