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MAH Strafverteidigung
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
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§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
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X. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
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2. Inhalt und Reichweite des Art. 36 WÜK
- a) Die Benachrichtigungspflicht.
- b) Umfang der Belehrungspflicht.
- c) Möglichkeiten für die Strafverteidigung.
- d) Abschied von der Rechtsprechung des BGH in Strafsachen.
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2. Inhalt und Reichweite des Art. 36 WÜK
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X. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
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§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen