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MAH Strafverteidigung
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
X. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
1. Der Verstoß gegen das WÜK
2. Inhalt und Reichweite des Art. 36 WÜK
a) Die Benachrichtigungspflicht.
b) Umfang der Belehrungspflicht.
c) Möglichkeiten für die Strafverteidigung.
d) Abschied von der Rechtsprechung des BGH in Strafsachen.
MAH Strafverteidigung
2. Inhalt und Reichweite des Art. 36 WÜK
Jung in MAH Strafverteidigung | Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen § 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen Rn. 209 | 2. Auflage 2014
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