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MAH Strafverteidigung
a) Keine grundsätzliche Ablehnung von Stellungnahmen auf Medienanfragen.
Lehr in MAH Strafverteidigung | Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen § 21 Strafverteidigung und Medien Rn. 31-33 | 2. Auflage 2014