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MAH Strafverteidigung
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
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§ 22 Transnationales Strafverfahren
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V. Bewirkung von Rechtshilfeleistungen für Verfahren in der Bundesrepublik
- 1. Anrechnung ausländischer Haft (§ 51 Abs. 4 StGB)
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2. Fragen der Vernehmung ausländischer oder sich im Ausland aufhaltender Zeugen
- a) Gestufte Vorgehensmöglichkeiten.
- b) Bewirkung der Ladung nach Deutschland.
- c) Unmittelbare Vernehmung in einer deutschen Hauptverhandlung auf ausländischem Boden.
- d) Mittelbare Vernehmung von Zeugen im Rechtshilfeweg durch ein ausländisches Gericht.
- e) Speziell: Grenzüberschreitende audiovisuelle Vernehmung.
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V. Bewirkung von Rechtshilfeleistungen für Verfahren in der Bundesrepublik
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§ 22 Transnationales Strafverfahren
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Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen