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MAH Strafverteidigung
dd) Entschädigungsfähiges Missverhältnis.
Kotz in MAH Strafverteidigung | Teil D. Verteidigungsaufgaben nach Rechtskraft des Urteils § 28 Entschädigung für Maßnahmen der Strafverfolgung Rn. 159-164 | 2. Auflage 2014