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MAH Strafverteidigung
c) Unterbringung des Beschuldigten zur Beobachtung (§ 81 StPO).
Schlothauer in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 3 Ermittlungsverfahren Rn. 81-82 | 2. Auflage 2014