Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
f) Identifizierungsgegenüberstellung (§ 58 Abs. 2 StPO).
Schlothauer in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 3 Ermittlungsverfahren Rn. 96-98 | 2. Auflage 2014