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MAH Strafverteidigung
bb) Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse (§ 153 a Abs. 1 Nr. 2 StPO).
Schlothauer in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 3 Ermittlungsverfahren Rn. 140 | 2. Auflage 2014