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MAH Strafverteidigung
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Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR
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§ 30 Verfassungsbeschwerde in Strafverfahren
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II. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
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4. Beschwerdebefugnis
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b) Unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit des Beschwerdeführers.
- aa) Beschwerdebefugnis beim Angriff auf Verwaltungshandeln oder Gerichtsentscheidungen.
- bb) Beschwerdebefugnis beim Angriff auf ein Gesetz.
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b) Unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit des Beschwerdeführers.
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4. Beschwerdebefugnis
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II. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
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§ 30 Verfassungsbeschwerde in Strafverfahren
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Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR