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MAH Strafverteidigung
b) Unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit des Beschwerdeführers.
Eschelbach in MAH Strafverteidigung | Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR § 30 Verfassungsbeschwerde in Strafverfahren Rn. 43 | 2. Auflage 2014