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MAH Strafverteidigung
Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR
§ 31 Beschwerde zum EGMR
II. Zulässigkeit der Menschenrechtsbeschwerde
3. Unvereinbarkeit der Beschwerde mit der Konvention
a) Zulässigkeitsvoraussetzungen hinsichtlich der Parteien.
aa) Parteifähigkeit des Beschwerdeführers.
bb) Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers.
cc) Beschwerdebefugnis und Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers.
dd) Passivlegitimation des beklagten Staates.
MAH Strafverteidigung
bb) Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers.
Eschelbach in MAH Strafverteidigung | Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR § 31 Beschwerde zum EGMR Rn. 29 | 2. Auflage 2014
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