Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
b) Offensichtliche Unbegründetheit der Beschwerde als Unzulässigkeitsgrund.
Eschelbach in MAH Strafverteidigung | Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR § 31 Beschwerde zum EGMR Rn. 41 | 2. Auflage 2014