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MAH Strafverteidigung
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Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR
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§ 31 Beschwerde zum EGMR
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III. Begründetheit der Menschenrechtsbeschwerde
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2. Allgemeine materielle Konventionsrechte mit Bezug zum Strafrecht
- a) Recht auf Leben.
- b) Verbot von Folter und unmenschlicher, erniedrigender Strafe oder Behandlung.
- c) Garantie der persönlichen Freiheit.
- d) Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
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2. Allgemeine materielle Konventionsrechte mit Bezug zum Strafrecht
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III. Begründetheit der Menschenrechtsbeschwerde
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§ 31 Beschwerde zum EGMR
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Teil E. Kontrolle des Strafverfahrens durch BVerfG und EGMR