-
MAH Strafverteidigung
-
Teil F. Außerstrafrechtliche Folgen des Strafverfahrens
-
§ 32 Zivil-, arbeits- und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens
-
I. Zivilrechtliche Konsequenzen und Begleitfolgen eines Strafverfahrens
-
9. Strafrechtliche Verurteilung als Hindernis einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft
- a) Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Katalogtat.
- b) Berufsverbot gem. § 70 StGB als Hindernis einer Geschäftsführer- und einer Vorstandstätigkeit.
-
9. Strafrechtliche Verurteilung als Hindernis einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft
-
I. Zivilrechtliche Konsequenzen und Begleitfolgen eines Strafverfahrens
-
§ 32 Zivil-, arbeits- und familienrechtliche Konsequenzen und Folgen des Strafverfahrens
-
Teil F. Außerstrafrechtliche Folgen des Strafverfahrens