Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
3. Ein Plädoyer soll abwechslungsreich in Gedankenführung und Vortrag sein
von Trotha in MAH Strafverteidigung | Teil G. Spezifisches Berufswissen § 36 Rhetorik Rn. 25-27 | 2. Auflage 2014