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MAH Strafverteidigung
a) Verkündung nach vorläufiger Festnahme im Vorführungstermin (§ 128 Abs. 1 StPO).
König in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 4 Untersuchungshaft Rn. 71a-76 | 2. Auflage 2014