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MAH Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 4 Untersuchungshaft
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IV. Verteidigungsmöglichkeiten gegen Anordnung oder Vollstreckung von Untersuchungshaft
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2. Verteidigung nach Erlass eines Haftbefehls
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b) Verteidigung nach Festnahme aufgrund eines Haftbefehls.
- aa) Kontaktaufnahme.
- bb) Anbahnungespräch.
- cc) Erstes Gespräch zwischen Verteidiger und Inhaftiertem.
- dd) Verteidigung im Vorführungstermin.
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b) Verteidigung nach Festnahme aufgrund eines Haftbefehls.
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2. Verteidigung nach Erlass eines Haftbefehls
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IV. Verteidigungsmöglichkeiten gegen Anordnung oder Vollstreckung von Untersuchungshaft
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§ 4 Untersuchungshaft
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens