Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
f) Entbehrlichwerden bei Entscheidung über den Einspruch gegen den Strafbefehl durch Beschluss (VV 4141 Nr. 4 RVG).
Kotz in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung Rn. 184 | 2. Auflage 2014