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MAH Strafverteidigung
cc) Fehlender bzw. zweifelhafter objektiver Wert.
Kotz in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung Rn. 201-206 | 2. Auflage 2014