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MAH Strafverteidigung
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Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung
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§ 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung
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II. Vergütung nach dem RVG
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17. Einzeltätigkeiten (Nrn. 4300–4304 VV)
- a) Persönlicher Anwendungsbereich (Vorbemerkung 4.3 Abs. 1, 2 VV).
- b) Eigenständige Angelegenheiten (Vorbemerkung 4.3 Abs. 3 VV).
- c) Einzeltätigkeiten im Zusammenhang mit Revision, Reststrafenaussetzung (§ 57 a StGB) und Überprüfung der Unterbringung (§ 67 e StGB).
- d) Einzeltätigkeiten im Zusammenhang mit Berufung, Privatklage sowie Beistandsleistungen, Verkehr mit dem Verteidiger und sonstige Tätigkeiten in der Strafvollstreckung.
- e) Rechtsmitteleinlegung, Anträge, Gesuche und Erklärungen sowie sonstige Beistandsleistungen.
- f) Tätigkeit in einer Gnadensache (Nr. 4303 VV).
- g) Tätigkeit als Kontaktperson (Nr. 4304 VV).
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17. Einzeltätigkeiten (Nrn. 4300–4304 VV)
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II. Vergütung nach dem RVG
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§ 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung
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Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung