Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
c) Einzeltätigkeiten im Zusammenhang mit Revision, Reststrafenaussetzung (§ 57 a StGB) und Überprüfung der Unterbringung (§ 67 e StGB).
Kotz in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung Rn. 249-255 | 2. Auflage 2014