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MAH Strafverteidigung
d) Einzeltätigkeiten im Zusammenhang mit Berufung, Privatklage sowie Beistandsleistungen, Verkehr mit dem Verteidiger und sonstige Tätigkeiten in der Strafvollstreckung.
Kotz in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung Rn. 256-263 | 2. Auflage 2014