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MAH Strafverteidigung
e) Weitere zum Rechtszug gehörende Tätigkeiten (§ 19 RVG).
Kotz in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung Rn. 34-35 | 2. Auflage 2014