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MAH Strafverteidigung
dd) Entschädigung für geplatzte Termine.
Kotz in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 42 Vergütung nach dem RVG und Vergütungsvereinbarung Rn. 128-132 | 2. Auflage 2014