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MAH Strafverteidigung
bb) Geldauflagen.
Scharf in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 43 Zivilrechtliche Erstattung von Verteidigungskosten, Bußgeldern, Geldauflagen und Geldstrafen Rn. 49 | 2. Auflage 2014