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MAH Strafverteidigung
2. Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Stetter in MAH Strafverteidigung | Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung § 44 Steuerrechtliche Behandlung von Verfahrens- und Verteidigungskosten, Bußgeldern, Geldauflagen und Geldstrafen Rn. 125-126 | 2. Auflage 2014