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MAH Strafverteidigung
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Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung
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§ 44 Steuerrechtliche Behandlung von Verfahrens- und Verteidigungskosten, Bußgeldern, Geldauflagen und Geldstrafen
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VI. Übernahme von Geldstrafen, Bußgeldern, Geldauflagen und Verfahrenskosten durch Unternehmen
- 1. Grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn
- 2. Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
- 3. Abzugsfähigkeit beim Arbeitnehmer
- 4. Abzugsfähigkeit beim Arbeitgeber
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VI. Übernahme von Geldstrafen, Bußgeldern, Geldauflagen und Verfahrenskosten durch Unternehmen
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§ 44 Steuerrechtliche Behandlung von Verfahrens- und Verteidigungskosten, Bußgeldern, Geldauflagen und Geldstrafen
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Teil I. Finanzielle und steuerrechtliche Aspekte der Strafverteidigung