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MAH Strafverteidigung
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Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung
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§ 45 Kapitalstrafsachen
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IV. Die Erstvernehmung des Beschuldigten
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4. Belehrungspflicht auf Schweige- und Konsultationsrechte gem. §§ 136, 137 StPO
- a) Hinweis auf das Schweigerecht bzw. die Aussagefreiheit.
- b) Belehrung über das Anwaltskonsultationsrecht § 137 StPO.
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4. Belehrungspflicht auf Schweige- und Konsultationsrechte gem. §§ 136, 137 StPO
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IV. Die Erstvernehmung des Beschuldigten
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§ 45 Kapitalstrafsachen
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Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung