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MAH Strafverteidigung
Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung
§ 45 Kapitalstrafsachen
V. Das Verhältnis gerichtlicher und sachverständiger Aufgabenstellung zur Schuldfähigkeitsfeststellung §§ 20, 21 StGB
4. Verschiedene Fallkonstellationen
a) Bestreiten des Beschuldigten.
b) Ablehnung, sich vom Gutachter explorieren zu lassen.
c) Erklärungskorrektur in der Exploration.
d) Mangelhaftes Gutachten.
e) Anordnung eines weiteren Gutachtens durch das erkennende Gericht.
f) Differente Tatsachenfeststellung.
MAH Strafverteidigung
a) Bestreiten des Beschuldigten.
Deckers in MAH Strafverteidigung | Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung § 45 Kapitalstrafsachen Rn. 134-137 | 2. Auflage 2014
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