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MAH Strafverteidigung
Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung
§ 49 Sexualstrafsachen
III. Die Verteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts
6. Prozessuale Besonderheiten bei der Verteidigung in Sexualstrafverfahren
b) Konstellation „Aussage gegen Aussage“.
(aa) Gleichwertigkeit der Aussagen.
(bb) Erhöhte Aufklärungspflicht.
(cc) Besondere Sorgfalt bei der Beweiswürdigung.
(dd) Non liquet.
(ee) Geteilte Glaubwürdigkeit.
MAH Strafverteidigung
(bb) Erhöhte Aufklärungspflicht.
Schroth/Deckers in MAH Strafverteidigung | Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung § 49 Sexualstrafsachen Rn. 41 | 2. Auflage 2014
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