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MAH Strafverteidigung
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Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung
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§ 49 Sexualstrafsachen
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III. Die Verteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts
- 1. Der Strafverteidiger
- 2. Das Verhältnis zum Mandanten
- 3. Das Verhältnis zum fraglichen Tatopfer
- 4. Das Verhältnis zur Ermittlungsbehörde und zum Gericht
- 5. Das Verhältnis zur Öffentlichkeit
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6. Prozessuale Besonderheiten bei der Verteidigung in Sexualstrafverfahren
- a) Vernehmung von Auskunftspersonen.
- b) Konstellation „Aussage gegen Aussage“.
- c) Geständnis.
- d) Anklageschrift.
- e) Einbeziehung von Sachverständigen.
- f) Psychiatrisches Gutachten.
- g) Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens.
- h) Zum Ausschluss der Öffentlichkeit gem. §§ 171 b, 172 GVG.
- i) Zur Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gem. § 247 StPO.
- j) Zur Videovernehmung: §§ 58 a, 247 a, 255 a StPO.
- 7. Besonderheiten in der Strafvollstreckung
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III. Die Verteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts
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§ 49 Sexualstrafsachen
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Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung