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MAH Strafverteidigung
a) Hinreichender Tatverdacht in rechtlicher Hinsicht – mangelnde Schlüssigkeit der Anklage.
Wehnert in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 5 Zwischenverfahren Rn. 88-91 | 2. Auflage 2014